Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der eurodata GmbH, 1220 Wien, Technologiezentrum aspern IQ, Seestadtstraße 27 (Stand: 06.12.2022)

1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der eurodata GmbH (im Folgenden kurz „eurodata“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die eurodata gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) erbringt.

1.2. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen eurodata und dem Auftraggeber, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

1.3. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, der Erstere nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommt.

1.4. Diese AGB liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der eurodata zur Einsichtnahme auf, können im Internet unter http://www.eurodata.co.at abgerufen werden oder auf Verlangen des Auftraggebers übermittelt werden.

2. Vertragsabschluss und –dauer
2.1. Der Vertrag über die jeweilige Lieferung oder Leistung wird mit der Annahme des Auftrages durch die eurodata rechtswirksam.

2.2. Der Auftrag erfolgt im Regelfall in Form eines schriftlichen, vom Auftrageber unterfertigten und an eurodata übersandten Antrages mittels Fax, Email, elektronischem Bestellformular (z.B. auf der Homepage) oder auf dem Postweg.

2.3. Ein Vertrag kommt des Weiteren auch durch eine mündliche oder fernmündliche Anfrage zustande, sofern der Auftraggeber seine Stammdaten bekannt gibt und eurodata in der Folge diese Anfrage annimmt.

2.4. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragspartnern, sofern nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich oder per Telefax aufgekündigt werden.

2.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist ein wesentlicher Bestandteil für die Erbringung der Leistungen durch eurodata. eurodata ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

2.6. In jedem Fall bleibt der Anspruch von eurodata auf das vereinbarte Entgelt für die restliche Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin unberührt. eurodata ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten, auch Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

2.7. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer eurodata zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. eurodata ist daher zum Löschen gespeicherter Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche eurodata gegenüber ableiten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. eurodata behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten, unlimitierten Zugängen und Erhöhung der dem Auftraggeber entstehenden Unkosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.3. eurodata behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise jährlich zum Stichtag 1.1. anzupassen (Wertsicherungsklausel). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Wertsicherung ergibt sich aus der prozentuellen Differenz zwischen den veröffentlichten Indexzahlen vom September des abgelaufenen Jahres und September des Jahres davor.

3.4. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

3.5. Monatliche oder jährliche gleich bleibende Entgelte sind im Voraus zu bezahlen.

3.6. Zahlungen erfolgen entweder mittels Zahlschein, einer elektronischen Überweisung (Online Banking) oder der Auftraggeber bevollmächtigt eurodata zum Einzug von Entgeltforderungen nach dem SEPA-Einzugsermächtigungsverfahren.

3.7. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber eurodata und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von eurodata nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

3.8. Einwendungen gegen von eurodata in Rechnung gestellter Forderungen sind vom Auftraggeber innerhalb von drei Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

3.9. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

3.10. Gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der eurodata.

4. Leistungen von eurodata
4.1. Die Leistungen werden von eurodata auf Grund der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen erbracht.

4.2. Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von eurodata nicht zu vertretende Ereignisse können zu unvermeidbaren Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienste führen. Ein ununterbrochener Betrieb kann daher nicht garantiert werden und ist nicht geschuldet. eurodata wird sich jedoch bemühen, Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben. Kurzfristige Störungen und Unterbrechungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zahlungsminderung.

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Störungen, Mängel oder auch Schäden, welche im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, unverzüglich eurodata schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls bestehende Ansprüche eurodata gegenüber, welcher Art auch immer, bei Unternehmern entfallen.

5. Möglichkeiten der Vertragsbeendigung
Vertragsverhältnisse können auf folgende Arten beendet werden:

  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
  • Einvernehmliche Auflösung
  • Ablauf der Vertragslaufzeit
  • Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers
  • Ableben des Auftraggebers bzw. Ende der rechtlichen Existenz eines Unternehmens
  • Allgemeine Einstellung der Leistung (Punkt 6)

6. Allgemeine Einstellung der Leistung
eurodata behält sich das Recht vor, Leistungen einzustellen, wenn die weitere Erbringung aus technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen  Gründen unzumutbar ist. Diese Einstellung von Leistungen wird  frühestens 3 Monate nach Ihrer Kundmachung wirksam.

7. Datenschutz
7.1. Die gesamte Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der eurodata mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung (EDV). Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung, Übertragung und Weiterverarbeitung aller der eurodata im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen Daten.

7.2. Der Auftraggeber stimmt hiermit jederzeit widerruflich der Verwendung seiner Stamm – und Verkehrsdaten sowie anderer personenbezogener Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Werbung bzw. zur Information über Produkte inkl. Preisangebot ausschließlich durch die eurodata mittels Telefon, E-Mail oder weiterer elektronischer Medien zu.

7.3. Der Auftraggeber erteilt eurodata unwiderruflich die Berechtigung sämtliche Auftraggeberdaten zur Erbringung der vereinbarten Leistung an andere verbundene Unternehmen der eurodata weiterzugeben.

8. Haftungsausschluss
eurodata haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung Unternehmern gegenüber ist für höhere Gewalt, Folgeschäden und Gewinnentgang ausgeschlossen. eurodata übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit von Daten und Informationen, die nicht von eurodata selbst erstellt wurden, sondern eurodata von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt auch für jedwede Auswertungen von Daten und Planungsrechnungen.

9. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene und als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Der Auftraggeber hat jegliche Änderungen seines Namens (Firma oder Geschäftsbezeichnung), seiner Anschrift, seiner E-Mail Adresse, Rechtsform, Firmenbuchnummer und Bankverbindung unverzüglich eurodata bekannt zu geben.

10.2. Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag ist das am Sitz der eurodata sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

10.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

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